1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2 Bei Verstoß gegen Absatz 2.1 hat der Kunde uns zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.3 Wir übertragen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wir bleiben in jedem Fall, auch wenn wir dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 Wir sind bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen
als Urheber zu nennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, uns zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.6 Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstige unserer Arbeiten formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Nettobeträge und verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe und ohne Abzug. Unsere Preise gelten ab Werk/Lager. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
3.2 Die Vergütungen von Entwürfen oder sonstigen Werken sind bei Lieferung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Werden die Entwürfe oder Werke in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3.4 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden
veranlasst sind, werden von uns direkt in Rechnung gestellt.
3.5 Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen und für von uns bereits erfolgte
Teilaufwendungen à Conto-Rechnungen zu stellen.
3.6 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne unsere Zustimmung erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 13,50 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Kunden gilt als Vertragsgrundlage. Ist sie nicht gegeben oder gelangt sie während der Vertragsdauer in Fortfall, können wir den Vertrag kündigen und die vereinbarte Vergütung verlangen. Bei Rechnungen, die von uns an Dritte weitergegeben werden müssen, haftet immer der Vermittler des Auftrages für die Bezahlung
des Auftrages für die Bezahlung der Rechnung.
3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Leistungszeit, Gefahrübergang und Transportverzögerungen
4.1 Sind von uns Lieferfristen angegeben und in der Auftragsbestätigung schriftlich erklärt worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
4.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
4.3 Für Transportverzögerungen, die durch die jeweiligen Transportunternehmen bei Versand entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
6. Fremdleistungen
6.1 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
7. Eigentum an Entwürfen und Reinzeichnungen und Rückgabepflicht
7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind uns spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Unser Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.