UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2 Bei Verstoß gegen Absatz 2.1 hat der Kunde uns zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.3 Wir übertragen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wir bleiben in jedem Fall, auch wenn wir dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 Wir sind bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen
als Urheber zu nennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, uns zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.6 Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstige unserer Arbeiten formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Nettobeträge und verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe und ohne Abzug. Unsere Preise gelten ab Werk/Lager. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
3.2 Die Vergütungen von Entwürfen oder sonstigen Werken sind bei Lieferung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Werden die Entwürfe oder Werke in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3.4 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden
veranlasst sind, werden von uns direkt in Rechnung gestellt.
3.5 Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen und für von uns bereits erfolgte
Teilaufwendungen à Conto-Rechnungen zu stellen.
3.6 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne unsere Zustimmung erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 13,50 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Kunden gilt als Vertragsgrundlage. Ist sie nicht gegeben oder gelangt sie während der Vertragsdauer in Fortfall, können wir den Vertrag kündigen und die vereinbarte Vergütung verlangen. Bei Rechnungen, die von uns an Dritte weitergegeben werden müssen, haftet immer der Vermittler des Auftrages für die Bezahlung
des Auftrages für die Bezahlung der Rechnung.
3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Leistungszeit, Gefahrübergang und Transportverzögerungen
4.1 Sind von uns Lieferfristen angegeben und in der Auftragsbestätigung schriftlich erklärt worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
4.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
4.3 Für Transportverzögerungen, die durch die jeweiligen Transportunternehmen bei Versand entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

6. Fremdleistungen
6.1
Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

7. Eigentum an Entwürfen und Reinzeichnungen und Rückgabepflicht
7.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind uns spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Unser Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

8. Herausgabe von Daten
8.1
Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass wir ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Filme und Platten bleiben unser Eigentum auch wenn sie gesondert berechnet worden sind.
8.2 Haben wir dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer Einwilligung verändert werden.
8.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.
8.4 Wir haften nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
9.1
Wir legen dem Kunden vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
9.2 Sollen wir die Produktionsüberwachung durchführen, schließen wir und der Kunde darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führen wir die Produktionsüberwachung durch, entscheiden wir nach eigenem Ermessen und geben entsprechende Anweisungen.
9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde uns zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

10. Haftung und Gewährleistung
10.1
Wir haften nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die wir auch bei leichter Fahrlässigkeit haften.
10.2 Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des
Kunden.
10.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass unsere Haftung insoweit entfällt.
10.5 Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden.
10.6 Wir haften nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die der Kunde uns zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
10.7 In keinem Fall haften wir für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings sind wir verpflichtet, den Kunden auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie uns bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
10.8 Eine Haftung für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der für die Erstellung überlassenen Unterlagen wird nicht übernommen, es sei denn, wir oder unsere Bediensteten haben vorsätzlich oder grobfahrlässig den Vertrag verletzt. Der Abschluss einer Versicherung für Transport, Feuer, Diebstahl, Beschädigung und Verlustrisiken der uns anvertrauten Originale ist Sache der Kunden.

11 Mehr- oder Minderlieferung von Druckerzeugnissen
11.1
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, bei einfachen Drucken eine Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Sätzen, Farben oder besonders schwierigen Drucken, bei kleinen Auflagen sowie bei Endlosaufträgen auf 20 %. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von dem Lieferanten, aufgrund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschaffen wurde, um deren Toleranzsätze.

12. Reklamation von Druckerzeugnissen
12.1
Beanstandungen der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware oder der in Rechnung gestellten Preise erkennen wir nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. Rechnung an. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen. Bei Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken. Mängel der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung des Auftrages. Der Lieferant hat das Recht zur Nachbesserung und Ersatzlieferung, in einer angemessener Nachfristzeit. Der Kunde hat kein Recht auf Preisminderung und Schadensersatzansprüche. Standdifferenzen sind bis zu 0,5% der Blattgröße zulässig.

13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1
Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
13.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so können
wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Unser Recht, einen weitergehenden Schaden
geltend zu machen, bleibt unberührt.
13.3 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist und
dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

14. Aufbewahrung
14.1
Das Aufbewahren von Druckplatten, Filmen oder Datenträgern aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung ohne Übernahme des Lagerrisikos und ist besonders zu vergüten.

15. Verjährung eigener Ansprüche
15.1
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

16. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand und Wirksamkeit
16.1
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
16.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
16.4 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.